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Worauf sollten Verbraucher bei einem Bausparvertrag achten?

Bausparen ist für jeden Verbraucher interessant, der künftig Wohneigentum oder Renovierungen finanzieren möchte. Ein Bausparvertrag ist nichts anderes als ein Sparvertrag mit einer Bausparkasse. Ebenso wie beim Sparvertrag, gibt es auch hier einige Dinge zu beachten:

Für welchen Zweck Bausparen?

Vor Abschluss eines Bausparvertrages sollte man sich darüber im Klaren sein, zu welchem Zweck man Bausparen möchte. Nach der ganz persönlichen Zielstellung sollte dann der passende Bausparvertrag ausgewählt werden.

Möchten Sie den Bausparvertrag als Geldanlage nutzen, sollten Sie sich für einen Tarif entscheiden, der Ihnen bei einem Darlehensverzicht einen möglichst hohen Zinsbonus auf den Basiszins bietet. Manche Anbieter erstatten darüber hinaus bei Darlehensverzicht die Abschlussgebühr zurück, was ebenfalls nochmals zur Erhöhung der Rendite führt.

In den meisten Fällen möchte der Kunde aber später bauen und dafür das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Besonderes Augenmerk sollte dann auf einen möglichst niedrigen Zinssatz auf das spätere Bauspardarlehen gelegt werden.

Abschluss

Schon beim Einholen des Angebotes sollte der Kunde darauf achten, dass dieser zum Zuteilungstermin das Mindestguthaben und die Zielbewertungszahl möglichst knapp erreicht. Nur dann wurde die Sparleistung auch optimal genutzt. 

Staatliche Förderung

Was das Bausparen attraktiv macht, ist unter anderem die staatliche Förderung. Da diese an bestimmte Voraussetzungen und Einkommensgrenzen gebunden ist, sollte vorher schon durchgerechnet werden, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Sperrfrist

Um ggf. die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss eine Sperrfrist von sieben Jahre eingehalten werden. Wird vorher die Bausparsumme ganz oder teilweise ausgezahlt, muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.

Abgeltungssteuer

Auch Bausparverträge sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Die Bausparkasse führt die Abgeltungssteuer für alle Zinserträge ab, für die ihr kein Freistellungsauftrag vorliegt.

Ausnahme: Erträge aus einem Riester-Bausparvertrag bleiben von der Abgeltungssteuer verschont.  


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