Wofür kann ein Bausparvertrag verwendet werden?
Was viele nicht wissen: Ein Bausparvertrag muss später nicht zwingend zum Bauen genutzt werden. Für die Verwendungsmöglichkeiten des Bausparguthabens gibt es kaum Einschränkungen. Mit diesem kann etwa der nächste Urlaub oder ein lang gehegter Wunsch finanziert werden. Allerdings besteht der Anspruch auf das günstige Bauspardarlehen nur, wenn es für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Das Bauspardarlehen kann also für praktisch alles, was mit Bauen, Kaufen, Modernisieren oder Renovieren zu tun hat, verwendet werden. Die Liste der vielfältigen Möglichkeiten ist umfangreich und reicht von A wie Abbruchkosten bis Z wie Zweitwohnung. Von Bausparverträgen können also Mieter (z. B. Renovierungsmaßnahmen, Einbauküche) ebenso profitieren wir Bauherren oder Immobilienbesitzer.
Für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung kommt es allerdings darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Bausparvertrag geschlossen wurde:
Bausparvertrag wurde bis Ende 2008 abgeschlossen:
Über die Wohnungsbauprämie kann nach einer Bindungsfrist von 7 Jahren frei verfügt werden. Bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages entfällt auch der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Bausparvertrag wurde nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen:
Die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist generell an eine wohnungswirtschaftliche Verwendung gebunden. Wird die Prämie nicht für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt, muss diese zurückgezahlt werden.
Ausnahme: Bei Bausparern bis 25 Jahre gilt, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die alte Reglung.
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