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Bausparen ist sicher! - Einlagensicherung

 

Grundsätzlich sind die Bauspareinlagen bei allen privaten Bausparkassen in unbegrenzter Höhe gesichert.

Private Bausparkassen

Wie bei den privaten Banken auch sind die Einlagen bei den privaten Bausparkassen durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH abgesichert. Die Einlagen sind bis zu einer maximalen Entschädigungssumme von 100.000 Euro zu 100 Prozent besichert. Zusätzlich sind alle Bausparkassen eigenen Sicherungssystemen angeschlossen, durch die die Bauspareinlagen der Kunden in voller Höhe abgesichert sind:

Die Mehrheit der Bausparkassen gehört dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. an (z.B. BHW Bausparkasse AG, Bausparkasse Mainz AG, Debeka Bausparkasse AG). Durch diesen sind die Bauspareinlagen in unbegrenzter Höhe und sonstige Einlagen (z. B. Festgeld) inklusive der Zinsen bis maximal 250.000 Euro abgesichert

Bausparkassen, die zu Großbanken gehören, sind Mitglied im Einlagensicherungsfonds für Bank-Bausparkassen (z.B. Allianz Dresdner Bauspar AG, Deutsche Bank Bauspar AG). Die Kundeneinlagen einschließlich der Zinsen sind in unbegrenzter Höhe gesichert.

Öffentlich-rechtliche Bausparkassen

Bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG erfolgt die Sicherung der Kundeneinlagen einschließlich Zinsen über die Institutssicherung durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken.

Die Landesbausparkassen (LBS) sind als Mitglieder des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen.

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Stand: 05.02.2012

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