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Staatliche Bausparförderung

Wohnungsbauprämie

Bei der Wohnungsbauprämie (WoP) handelt es sich um eine staatliche Förderung des privaten Wohnungsbaus. Einmal jährlich erhalten Bausparer vom Staat eine Prämie, die dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben wird.

Wie hoch ist die Prämie und wer erhält sie?

Die Prämie beträgt 8,8 Prozent, und zwar bei Ledigen für höchstens 512 Euro, bei Verheirateten für 1.024 Euro jährlich. Die maximale Förderung beträgt somit 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro pro Jahr in der Ansparphase. Voraussetzung ist allerdings dass das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen nicht mehr als 25.600 Euro beträgt, bei Verheirateten beträgt die Einkommensgrenze 51.200 Euro.

Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Von diesem müssen nämlich sämtliche Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen werden. Das Finanzamt berechnet automatisch das zu versteuernde Einkommen, so dass ein Blick in die jüngste Steuererklärung hilft.

Die Wohnungsbauprämie steht Bauspareren zu, die im Laufe des Sparjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben und monatlich mindestens 50 Euro in ihren Bausparvertrag einzahlt.

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Das gibt es ab dem 1. Januar 2009 zu beachten:

Bei allen Bausparverträgen, die seit dem 1. Januar 2009 laufen, ist die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Bausparer erhalten diese also nur, wenn das Geld für den Bau, Erwerb, die Modernisierung oder Renovierung von selbstgenutztem Wohnraum verwendet wird. Ist das nicht der Fall, muss die Prämie zurückgezahlt werden.

Nicht von diesen neuen Regelungen betroffen sind Bausparer, die bei Abschluss ihres Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem macht der Staat auch eine Ausnahme bei sozialen Härtefällen wie Erwerbsunfähigkeit, Dauerarbeitslosigkeit und Tod.

Auch alle Bausparverträge, die vor dem 31. Dezember 2008 geschlossen wurden, und für die mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate eingezahlt wurde, unterliegen den alten Regelungen. Das bedeutet, dass nach sieben Jahren über den gesamten Guthabenbetrag frei verfügt werden kann.

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Wie und wann stellt man den Antrag?

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie wird bei der jeweiligen Bauspargasse für das vergangene Jahr eingereicht, und zwar innerhalb von zwei Jahren (z. B. die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2007 kann bis zum 31.12.2009 beantragt werden). Die eigentliche Auszahlung erfolgt allerdings erst bei Zuteilung des Vertrages (wenn die vorgegebene Bewertungszahl erreicht ist), einer prämienunschädlichen Kündigung (bei Härtefällen) oder nach Ablauf der Bindungsfrist von sieben Jahren.

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Stand: 05.02.2012

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