Staatliche Bausparförderung
Wohn-Riester
Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage wurde im Jahr 2008 das Eigenheim- rentengesetz verabschiedet. Das auch einfach als „Wohn-Riester“ bezeichnete Modell macht den Kauf von Wohneigentum als Altersvorsorge wieder interessanter, indem es Verbrauchern verschiedenste Möglichkeiten bietet, Guthaben aus staatlich geförderten (Riester-) Altersvorsorgeverträgen zur Finanzierung des Immobilieneigentums zu verwenden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass das selbstgenutzte Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft wurde. Auch Anteile an einer Baugenossenschaft und der Erwerb eines lebenslangen Wohnrechts sind förderfähig. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass das Darlehen spätestens bis zum 68. Lebensjahr abgezahlt sein muss.
Wohn-Riester funktioniert nach der bereits bekannten Riesters-Systematik, bei der sich die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen zusammensetzt. Der Staat fördert drei Varianten von Darlehen: Immobilienkredite, die direkt getilgt werden, Bausparverträge und Bauspar-Kombi-Kredite. Wer die Förderung erhalten will, muss einen Riester-zertifizierten Immobilienkredit aufnehmen und einen Mindestbeitrag einzahlen. Die Grundzulage für Ledige beträgt 154 Euro pro Jahr, Ehepaare erhalten 308 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen noch einmal 185 Euro im Jahr hinzu, für Nachwuchs, der nach 2007 geboren wurde, gibt es 300 Euro. Der einzuzahlende Mindestbetrag beläuft sich auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres – maximal jedoch 2.100 Euro – abzüglich der jeweiligen Zulage. Wird der Mindestbeitrag nicht erreicht, wird die Zulage im Verhältnis des tatsächlich geleisteten Eigenbeitrags zum Mindesteigenbeitrag gekürzt.
Die Einzahlungen in den Wohn-Riester-Vertrag können in voller Höhe als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden (maximal 2.100 Euro). Besonders bei einem hohen Einkommen lohnen sich die Steuervorteile. So können Familien mit Kindern und gutem Einkommen im Verlauf von 20 oder 25 Jahren durchaus Vorteile im Umfang von 50.000 Euro realisieren.
Produkte der Riester-Rente bleiben in der Einzahlungsphase steuerfrei und sind erst mit dem Erhalt der Rentenzahlungen zu versteuern. Das investierte Geld wird mit allen Zulagen und Steuervorteilen auf einem Wohnförderkonto festgehalten. Der Kontostand wird jährlich mit zwei Prozent verzinst. Der so entstandene Betrag wird erst bei Renteneintritt versteuert.
Nach neuester Rechtsprechung dürfen die Riester-Zulagen auch nicht nur auf Deutschland beschränkt werden. Der Europäische Gerichtshof entschied im September 2009, dass die Regelung, dass sich die selbstgenutzte Immobilie in Deutschland befinden muss, dem EU-Recht widerspricht und abgeändert werden muss. So haben auch Personen, die ihren Hauptsitz ins Ausland verlegen, die Möglichkeit, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen.
Im Großen und Ganzen lohnt sich Wohn-Riester ist in erster Linie für Verbraucher, die ein stabiles Einkommen beziehen und in ihrem Eigenheim dauerhaft wohnen bleiben möchten. ____________________________________________________________________
Stand: 05.02.2012
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