Staatliche Bausparförderung
Vermögenswirksame Leistungen - Arbeitgeber-Sparzulage
Bei der Vermögenswirksamen Leistung (VL oder VWL) handelt es sich um eine Geldleistung des Arbeitgebers, die arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart wird. Arbeitnehmer erhalten somit die Chance, staatliche Unterstützung beim Vermögensaufbau in Anspruch zu nehmen. Seit dem 1. Januar 1999 gibt es für das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen zwei verschiedene Förderkörbe: einen für Vermögensbeteiligungen (z. B. Fonds, Aktien) und einen anderen ausschließlich für das Bausparen.
Beim Bausparen werden Zahlungen durch den Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers direkt an die Bausparkasse gezahlt. Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen entsprechend dem VL-Vertrag von 6,65 Euro bis 40 Euro monatlich sparen. Die genaue Höhe des Arbeitgeberzuschusses liegt in dessen Ermessen oder ist im Tarifvertrag festgelegt.
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Stand: 05.02.2012
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Arbeitnehmer-Sparzulage
Zusätzlich zahlt der Staat eine Sparzulage, allerdings nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen unter 17.900 Euro und bei Verheirateten unter 35.800 Euro, bekommt man die Arbeitnehmer-Sparzulage (ANSpZ). Dabei ist zu beachten, dass das zu versteuernde Einkommen nicht identisch ist mit dem Bruttoeinkommen. Ein Blick in den jüngsten Steuerbescheid hilft, denn das Finanzamt berechnet automatisch das zu versteuernde Einkommen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 Prozent, aber nur auf einen jährlichen Sparbetrag von maximal 470 Euro. Das entspricht bis zu 42,30 Euro im Jahr für Alleinstehende, bei Verheirateten, bei denen beide vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bekommen, 84,60 Euro.
Vorrangig werden Bausparbeiträge, die vermögenswirksame Leistungen sind, durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Sparer, die aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben, können auf diese Sparleistungen die Wohnungsbauprämie erhalten. Allerdings dürfen auch dann die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
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Wie wird die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt und ausgezahlt?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhält man auf Antrag beim Finanzamt über die Steuererklärung. Dafür ist die Anlage VL auszufüllen und der Einkommenssteuererklärung beizufügen. Wenn die Anlage VL erst nach Abgabe der Steuererklärung zugeht, hat der Sparer noch bis zu 4 Jahre Zeit, die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen. Die Sparzulage wird dann vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der Sperrfrist auf das Bausparkonto ausgezahlt.
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Steuerlicher Aspekt
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist weder eine steuerpflichte Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und des Arbeitsförderungsgesetzes zu behandeln. Auch ist sie kein Bestandteil des Lohns oder Gehalts (§ 13 VermBG).
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Kumulierungsverbot
Wohnungsbauprämie und Sparzulage gibt es nicht für den gleichen Sparbetrag. Eine Doppelförderung im Zusammenhang mit der staatlichen Sparförderung ist nämlich ausgeschlossen.
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